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BPatG, 31.03.2009 - 24 W (pat) 96/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- markenmagazin:recht
§ 8 MarkenG
Kein Markenschutz für den Begriff SAMADHI-Tank - openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04
LOKMAUS
Auszug aus BPatG, 31.03.2009 - 24 W (pat) 96/06
Den genannten Schutzausschlussgründen steht hierbei nicht im Wege, dass es sich bei den gelöschten Warenund Dienstleistungsbezeichnungen um weite Oberbegriffe handelt, denen auch eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen unterfallen, die nichts mit Samadhi-Vorrichtungen oder deren Verwendung zu tun haben (vgl. BGH GRUR 2002, 261, 262 "AC"; 2005, 578, 581 "LOKMAUS").Dieser Einwand ist aus markenrechtlicher Sicht unbeachtlich, weil der Markenschutz -anders als das Patent -kein Leistungsschutzrecht darstellt und mit ihm nicht der Zweck verfolgt wird, einen Markenanmelder wie einen Erfinder für seine "Innovation" mit einem Verbietungsrecht zu belohnen (vgl. BGH GRUR 2005, 578, 580 "LOKMAUS"; BPatGE 33, 12, 17 "IRONMAN TRIATHLON"; BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 296/02 "Öko-Check in Sportanlagen").
- BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99
AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge
Auszug aus BPatG, 31.03.2009 - 24 W (pat) 96/06
Den genannten Schutzausschlussgründen steht hierbei nicht im Wege, dass es sich bei den gelöschten Warenund Dienstleistungsbezeichnungen um weite Oberbegriffe handelt, denen auch eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen unterfallen, die nichts mit Samadhi-Vorrichtungen oder deren Verwendung zu tun haben (vgl. BGH GRUR 2002, 261, 262 "AC"; 2005, 578, 581 "LOKMAUS"). - BPatG, 22.04.2004 - 25 W (pat) 296/02
Auszug aus BPatG, 31.03.2009 - 24 W (pat) 96/06
Dieser Einwand ist aus markenrechtlicher Sicht unbeachtlich, weil der Markenschutz -anders als das Patent -kein Leistungsschutzrecht darstellt und mit ihm nicht der Zweck verfolgt wird, einen Markenanmelder wie einen Erfinder für seine "Innovation" mit einem Verbietungsrecht zu belohnen (vgl. BGH GRUR 2005, 578, 580 "LOKMAUS"; BPatGE 33, 12, 17 "IRONMAN TRIATHLON"; BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 296/02 "Öko-Check in Sportanlagen").